Kindeswohl im Mittelpunkt: Gewaltschutzkonzept auf den Weg gebracht
Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderungen ist ein Thema, das uns betroffen macht. Als Verband, der sich in seinem obersten Grundsatz die Aufgabe gegeben hat, Leiden zu verhüten und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, ist das DRK aufgerufen und verpflichtet, Kinder und Jugendliche und Menschen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in den eigenen Institutionen und Angeboten zu schützen. Auch beim Roten Kreuz ist dies ein wichtiges Thema.
In diesem Jahr fanden und finden einige Veranstaltungen bei uns im Rems-Murr-Kreis statt. Kürzlich haben sich JRK-Gruppenleiter in Waiblingen getroffen. Im Mittelpunkt stand das eigens für den Kreisverband angepasste Gewaltschutzkonzept (§ 8a Sozialgesetzbuch, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Es geht darum, Leitungskräfte des JRK und DRK zu sensibilisieren, Bewusstsein zu schaffen und Leitplanken zu setzen. Interne Ansprechpartner beim DRK wurden benannt und natürlich auch externe Beratungsstellen vorgestellt, um bei gewichtigen Anhaltspunkten aktiv zu werden. Rechtliche Grundlagen, Kooperationen und Vernetzung mit Kreisjugendamt etc. standen ebenfalls im Fokus.