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Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Die Maßnahmen der psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene einerseits und für Einsatzkräfte andererseits ab. Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen,- sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben. Beim DRK-Kreisverband Rems Murr engagieren sich aktuell rund 20 Menschen in diesem ehrenamtlichen Dienst.

Ansprechpartnerin

Frau
Heide Wieland
Rotkreuzdienste
Tel. 07151 2002-77
Fax:  07151 2002-52 Mail: rotkreuzdienste@drk-rems-murr.de
  • Alarmierung über die Integrierte Leitstelle

    Im gesamten Rems Murr Kreis stehen ehrenamtlichen Einsatzkräfte 24 Stunden, an 7 Tagen der Woche, innerhalb von 15 bis 60 Minuten bereit, um in der akuten Phase Menschen helfen zu können. Die Alarmierung erfolgt über die Integrierte Leitstelle in Waiblingen auf Anforderung des Rettungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, oder anderer Personen. Die Einsatzkräfte gehen zum Eigenschutz immer im Team in den Einsatz, entweder mit einem Vertreter der kirchlichen Seelsorge oder mit einem weiteren DRK Kollegen oder - kolleginnen.  

  • Für wen ist die PSNV da?

    Der Dienst der psychosozialen Notfallversorgung ist vor allem für Menschen da, die durch plötzlich eintretende traumatische Schicksalsschläge aus der Normalität ihres Lebens gerissen werden. Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, wenn der Ehepartner unerwartet verstirbt, wenn die Polizei nach einem Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder auch bei Großeinsätzen mit vielen Opfern: Immer dann sind die Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung für die Betroffenen da.

  • Kriseninterventionshelfer des Deutschen Roten Kreuzes

    In allen akuten psychischen Krisensituationen leisten ehrenamtliche  Kriseninterventionshelfer des Deutschen Roten Kreuzes diese psychosoziale Akuthilfe für Betroffene. Sie sind da, hören zu, trösten, begleiten, informieren und vermitteln. Sie kümmern sich um erste organisatorische Belange, helfen beim Verständigen von Angehörigen, Freunden und Bekannten.

  • Zweiteilige psychosoziale Grundausbildung

    Die Arbeit der Kriseninterventionshelferinnen und -helfer kann sehr berührend und belastend sein. Deshalb werden die zukünftigen ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf diesen wichtigen Dienst mit einer zweiteiligen psychosozialen Grundausbildung inklusive Abschlussprüfung, einer Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer, Hospitationseinsätze, Praktikumszeiten und Fachdienstabenden vorbereitet. 

    Nach der Grundausbildung sind regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen verbindlicher Standard.

  • Weitere Auskünfte

    Weitere Auskünfte zur Organisation von PSNV im DRK - sowie zu Ansprechpartnern in den Landes- und Kreisverbänden - erhalten Sie bei:
    Heide Wieland, heide.wieland(at)drk-rems-murr.de, Hauptamtliche Leitung Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV).

  • Einsatzindikationen
    • Erfolglose Reanimation
    • Überbringen von Todesnachrichten in Zusammenarbeit mit der Polizei
    • Plötzlicher Kindstod
    • Unfalltod
    • Suizid, versuchter Suizid
    • Bahnunfälle mit Personenschaden
    • Begleitung zur Identifizierung von Familienangehörigen
    • Betreuung nach Brandeinsätzen
    • Katastrophenfälle
    • Amokläufe
    • Vermisstensuche
    • Betreuung von Ersthelfern und Augenzeugen
    • Großschadenslagen
    • Stressbewältigung nach belastenden Einsätzen
    • Lebensbedrohliche Einsätze
  • PSNV für Einsatzkräfte

    Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind sogenannte ausgebildete PEER-Kräfte (ehemals kollegiale Ansprechpartner) da. Sie selbst sind Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften. Um ihren Kolleginnen und Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen fundiert helfen zu können, haben sie eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen. Fachlich begleitet werden diese von psychosozialen Fachkräften.

  • Anforderungen an eine zukünftige Einsatzkraft der PSNV
    • Mindestalter 21 Jahre
    • Abschluss der Berufsfindung
    • Psychische Belastbarkeit
    • Tadelloser Leumund
    • Klarheit über die Motive der Mitarbeit
    • Zuverlässigkeit
    • Empathie und Taktgefühl
    • Psychische Stabilität
    • Beständige Lebensführung
    • Bereitschaft zur Fortbildung und Supervision
    • mindestens eine Erste Hilfe Ausbildung