Wie es gelingen kann, das ernste und wichtige Thema „Testament und Vollmacht“ anschaulich und mitunter humorvoll einem breiten Publikum zu erläutern, das zeigte Rechtsanwalt Michael Prottengeier kürzlich beim gleichnamigen DRK-Vortragsabend im Bürgerzentrum, denn nach mehr als 20 Jahren Berufserfahrung hat er pointierte Anekdoten auf Lager. Das Rote Kreuz an Rems und Murr hatte seine Fördermitglieder und auch Interessierte eingeladen und rund 190 Besucher informierten sich aus erster Hand, wie wichtig es ist, frühzeitig für den Todesfall vorzusorgen. „Probesterben“ nennt der Rechtsanwalt augenzwinkernd diesen auf den ersten Blick schwierigen Termin, wenn sich der Experte und Beteiligte an einen Tisch setzen und nicht nur über das Geld reden.
Die Besucher erwarte an diesem Abend keine Paragraphenreiterei, eröffnet Michael Prottengeier seinen Vortrag. Er nennt Beispiele, wie ein nicht vorhandenes Testament einen erfolgreichen Familienbetrieb lahmlegen und ruinieren kann, wenn die Erbfolge nicht geregelt ist – und sich eine vom verstorbenen Ehemann, der starb kurz nach seinem Vater, geschiedene Frau, Mutter der gemeinsamen minderjährigen Kinder, sich querstellt. Prottengeier schildert die Szene, als die Ex-Schwiegertochter ihre Ex-Schwiegermutter von unten bis oben mustert und ihr ins Gesicht sagt: Sie hätte ihren Sohn damals vor dieser Schwiegertochter gewarnt. Jetzt werde sie ihr zeigen, wie Recht sie gehabt hätte. Die Leute lachen, andere schnaufen kurz auf.
Denn es wird geraunt und geschmunzelt im Raum, wenn der Rechtsanwalt diese Beispiele nennt. Herzhaft gelacht wird, als Michael Prottengeier schildert, dass die Ehefrau nicht mehr ans Testament denke, weswegen sie ursprünglich mit Ehemann beim Anwalt erschienen war, sondern eine Scheidung wolle. Warum? Auf dem Hinweg hatte ihr Mann ihr eröffnet, er habe weitere Kinder mit anderen Frauen, die er auch bedenken wolle. Lustig der Fall, bei dem ein Mann jedes Detail in seinem Testament geklärt hatte, seinen Besitz unter Freunden aufteilt – und dabei seine Frau völlig vergessen hatte. Auf diese Art gelingt es dem Anwalt, den Besuchern das Thema näherzubringen. Zwischen diesen Geschichten liefert er wichtige Informationen, Zahlen und Fakten. In Deutschland gebe es mehr Hausratsversicherungen als Testamente, hebt er hervor – und von diesen Testamenten seien viele fehlerhaft. Traurig und kompliziert werde es oft, wenn die eigenen Kinder vor den Eltern sterben. Sein Haus voreilig an Kinder zu verschenken, davon rät der Anwalt ebenfalls ab. Die Aussicht auf eine Erbschaft erhöhe die Freundschaft zwischen Kindern und Eltern, sagt der Anwalt trocken, der später von Familienstreitigkeiten spricht, wenn eine Erbengemeinschaft nicht weiß, was sie mit dem geerbten Haus anfangen soll: Vermieten? Bewohnen? Verkaufen? Und wer zahlt anfallende Reparaturen? „Eine Erbengemeinschaft muss einstimmig entscheiden“, hebt Prottengeier hervor. Und das sei häufig ein Problem. Auch gehe es darum, steuerliche Freibeträge sinnvoll einzusetzen und nicht zu verschenken.
Genauso wichtig wie ein Testament sei eine Generalvollmacht, wechselt der Anwalt zum zweiten großen Thema. Darüber sollte man nicht erst im Alter, sondern nach dem 18. Geburtstag nachdenken, wirbt der Anwalt bei dem DRK-Vortragsabend. Seine Botschaft kam an. Im Anschluss vereinbaren mehr als 50 Interessierte ein kostenloses Beratungsgespräch, welche der DRK-Kreisverband gemeinsam mit dem Experten anbietet. Die Leute sind also bereit für ein „Probesterben“. Am 8. Mai bietet der DRK-Kreisverband diesen Vortrag in Schorndorf in der Barbara-Künkelin-Halle an.